Gut, dass Bürger eine erste Entwurfsfassung des neuen Medienstaatsvertrags im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens kommentieren können - nach einer Verlängerung der Frist nun sogar bis zum 30. September dieses Jahres.
Und dass ist wichtig: Denn es wird nicht nur die Definition des Rundfunkbegriffs leicht verändert, sondern es werden (neben vielen marginalen Änderungen) strenge Regeln für sog. Medienintermediäre, also Suchmaschinen und Soziale Netzwerke im Web angestrebt: Algorithmen einfach erklären, Diskriminierungsfreiheit für weiterverbreitete Inhalte, automatisierte Kommunikation offenlegen.
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